this post was submitted on 12 Aug 2026
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Frage: im Lichte dessen, dass die Zuverlässigkeit für Waffenbesitzer in Sachsen-Anhalt, die Partei Mitglieder der AfD sind, aufgehoben wird… was ist mit Beamten und Personen im öffentlichen Dienst? Vor allem Beamten mit Zugriff auf pew pews?
Nach meinem Verständnis gilt hier das selbe. Dad zitierte Berliner Urteil aus dem Artikel ist auch entsprechend klar. Wär in der AfD ist, ist zumindest theoretisch nicht erlaubt im Polizei Dienst zu stehen.
Leider müsste das dann jemand auch prüfen und konsequent umsetzen.
Keiner mit Staatsexamen hier der und sagen könnte ob der Bürger eine handhabe hat?
Der Artikel (bzw. der hierin zitierte Rechtswissenschaftler) sieht das etwas anders:
Das sind ja aber auch wieder "Rechtswissenschaftler". Die AfD über die wir hier reden ist ja nicht irgendwie "umstritten" oder "vom Verfassungsschutz beobachtet".
Das ist in Sachsen-Anhalt eine gesichert rechtsextremistische Partei. So wie die AfD sich dagegen auch immer gerichtlich zur Wehr setzt, wahrscheinlich auch gerichtlich bestätigt. Da kann man dann schon feststellen, wer da Mitglied ist, ist für den Polizeidienst ungeeignet. Ist jetzt kein verrückter Take.
Das meinte ich: https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2026/pressemitteilung.1681697.php