Und weil die US-Data-Protection-Laws ja quasi 1:1 die selben wie in der EU sind, darf die EU bei "berechtigten Interesse" dann auch auf alles zugreifen. Darüber entschieden wird dann in der Sommerpause...oder so.
Bin nun wirklich kein Mittermeier-Fan, aber finde es gut, dass er, als einer der "alten Hasen", dazu nicht schweigt, was er ja theoretisch auch hätte tun können.
They're upset about EU's privacy laws?
Good. EU is clearly doing something right.
Hoch lebe FragDenStaat!
Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen...
Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.
Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich's auch nicht ;).
Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab's dennoch etwas klarer gemacht.
Gerne auch in !petition@feddit.org teilen. Da sind bestimmt auch einige Unterschreibungswillige zu finden.
Die Haushaltsausnahme wird aber sehr eng ausgelegt. D.h. man kann nicht einfach fremde Menschen, zu denen offensichtlich keine persönliche Beziehung besteht, zu privaten Zwecken filmen.
Edit: Habe noch folgendes dazu gefunden:
Zwar findet die Richtlinie keine Anwendung auf die Datenverarbeitung, die von einer natürlichen Person zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten vorgenommen wird (Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie). Allerdings, so urteilt das Gericht, ist diese Ausnahme eng auszulegen. Daher kann derjenige, der eine Videoüberwachung auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre richtet, dies nicht als „ausschließlich persönliche oder familiäre Tätigkeit“ geltend machen.
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/grundsatzurteile/eugh-urteil-videoueberwachung
Edit2: Bezieht sich strenggenommen auf die vorige EU-Datenschutz-Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber da die DSGVO die Haushaltsausnahme quasi übernommen hat, wird der Fall heute immer noch herangezogen.
Ein findiger Richter hätte da auch nichts machen können.
Hab mal die volle Story rausgesucht:
DSGVO hat hier eindeutig geregelt.
Hier mal ein Beispiel was die DSGVO dazu sagen könnte:
https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2022-01-27-DE-1847.php
Waren hier sogar angezogene Mädchen/Frauen. Ich gehe mal davon aus, dass identifizierende biometrische Merkmale wie Gesichter hier eine Bedeutung haben. Ich denke auch, dass, wie bleistift2 schon sagt, die bloße Aufnahme schon reichen würde, da es ja technisch schon eine Verarbeitung ist.
In dem Fall war's auf Basis von Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Das ist einfach nur Schikane und Einschüchterung. Anders kann man es in meinen Augen nicht nennen.
Kann sich jeder mal gerne in die Situation versetzen 2 Jahre mit so einer absurden Anklage und dementsprechend heftigsten Überwachungsmaßnahmen konfrontiert zu sein.
Und das ist doch schon mal ein gewaltiger Schritt!
(pointing to my raspberry pi)
...aber als Türstopper ist er wirklich einsame Spitze. Fixed it.