this post was submitted on 08 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Die Haushaltsausnahme wird aber sehr eng ausgelegt. D.h. man kann nicht einfach fremde Menschen, zu denen offensichtlich keine persönliche Beziehung besteht, zu privaten Zwecken filmen.
Edit: Habe noch folgendes dazu gefunden:
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/grundsatzurteile/eugh-urteil-videoueberwachung
Edit2: Bezieht sich strenggenommen auf die vorige EU-Datenschutz-Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber da die DSGVO die Haushaltsausnahme quasi übernommen hat, wird der Fall heute immer noch herangezogen.