this post was submitted on 08 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Artikel 2 Absatz 2 DSGVO sagt nope.
Filmaufnahmen aus der Sauna, um sich einen von der Palme zu wedeln, werden üblicherweise von natürlichen Personen für "ausschließlich persönliche Tätigkeiten" angefertigt, werden also vom Schutzbereich der DSGVO nicht erfasst.
Die Haushaltsausnahme wird aber sehr eng ausgelegt. D.h. man kann nicht einfach fremde Menschen, zu denen offensichtlich keine persönliche Beziehung besteht, zu privaten Zwecken filmen.
Edit: Habe noch folgendes dazu gefunden:
https://datenschutz.sachsen-anhalt.de/recht/grundsatzurteile/eugh-urteil-videoueberwachung
Edit2: Bezieht sich strenggenommen auf die vorige EU-Datenschutz-Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber da die DSGVO die Haushaltsausnahme quasi übernommen hat, wird der Fall heute immer noch herangezogen.