this post was submitted on 08 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Hier mal ein Beispiel was die DSGVO dazu sagen könnte:
https://www.dsgvo-portal.de/bussgelder/dsgvo-bussgeld-gegen-privatperson-2022-01-27-DE-1847.php
Waren hier sogar angezogene Mädchen/Frauen. Ich gehe mal davon aus, dass identifizierende biometrische Merkmale wie Gesichter hier eine Bedeutung haben. Ich denke auch, dass, wie bleistift2 schon sagt, die bloße Aufnahme schon reichen würde, da es ja technisch schon eine Verarbeitung ist.
In dem Fall war's auf Basis von Art. 5 Abs. 1 lit. a DSGVO Art. 6 Abs. 1 DSGVO
Aber wenn ich das richtig sehe auch nur, weil sich der Täter nicht gegen das Bußgeld gewehrt hat. Das wurde ja als Bußgeld von der Behörde verhängt. Glaube, ein Richter hätte den Bescheid auf Grundlage von DSGVO relativ schnell kassiert.
Hat der Täter wohl nicht gemacht, weil ein findiger Richter ggf. was Schlimmeres (für den Täter) daraus gemacht hätte.
Ein findiger Richter hätte da auch nichts machen können.
Hab mal die volle Story rausgesucht:
https://ascon-datenschutz.de/heimliche-videoaufnahmen-staatsanwaltschaft-schaltet-datenschutzaufsicht-ein/
DSGVO hat hier eindeutig geregelt.
Naja gut, der letzte Satz sagt ja, sie hat geregelt, weil der Täter das Bußgeld akzeptiert hat. Finde das andere Urteil da einschlägiger. Es bezieht sich zwar auf die vorhergehende Richtlinie und nicht auf die DSGVO, aber die war ja schon recht wesensgleich.
Hatten wir beide nicht neulich schon eine Diskussion wg. Art. 2 DSGVO? Hab' da so ein Deja-Vu 😅
Aber deine Aussage interpretiere ich so, dass der Täter, wenn er denn wollen würde, den Bußgeldbescheid erfolgreich anfechten könnte. Und das bezweifle ich. Ist ja auch nicht so, als wäre in dem Fall nicht genug Beweismaterial vorhanden gewesen. Die Aussichtslosigkeit eines Anfechtens könnte ja schließlich auch ein Grund sein, das Ganze lieber sein zu lassen...
Ich denke, wenn man schon dermaßen in der Patsche sitzt, wird man sicherlich auch seinen Anwalt befragt haben, ob es Sinn macht dagegen vorzugehen.
Zum Offtopic: Hmm, glaube eigentlich nicht. Aber ganz ausschließen würde ich's auch nicht ;).
Edit: Hast natürlich Recht, dass das Urteil aus meinem anderen Post noch aus der Vorgängerregelung ergangen ist, aber hat ja an Aktualität nicht wirklich eingebüßt. Hab's dennoch etwas klarer gemacht.