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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz

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Mit einem Eilbeschluss vom vergangenen Dienstag untersagte das Landgericht (LG) Köln dem von Ex-Bild-Chefredakteur Julian Reichelt verantworteten Nius nun die Kernaussagen des Berichts vom 13. März (Az. 14 O 100/26). Diese seien "sämtlich unwahr". Denn die Kantinenbetreiberin Selvi Aksünger hatte das Büfett auf eigene Kosten veranstaltet, um ihren Einstand zu feiern. Eingeladen waren nur die Behördenmitarbeiter:innen. Entsprechend gewann Aksünger vor Gericht.

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Damit fällt der von Nius konstruierte Skandal in sich zusammen. "Das Gericht hat zentrale Aussagen des Artikels beanstandet, man muss hier also von Desinformation sprechen", kommentierte Klägeranwältin Hartmann den Beschluss. "Wer versucht, eine gewöhnliche Kantineneröffnung zu einem Skandal aufzublasen, muss sich an die Fakten halten."

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[–] bjoern_tantau@swg-empire.de 19 points 4 months ago (1 children)

Es sollte ein Gesetz geben nach dem verbreitete Unwahrheiten mit dem selben oder größeren Werbeaufwand widerrufen werden müssten wie der Originalartikel.

[–] squaresinger@lemmy.world 5 points 4 months ago (1 children)

Gibt's das nicht schon?

Zumindest hier in Österreich sind Widerrufe häufig. Müssen z.B. bei Zeitungen im selben Slot erscheinen wie die Falschmeldung. Kann also auch mal die Titelseite belegen.

Bringt aber leider nicht viel, weil der Aufreger dann schon raus ist und keiner die Widerrufe liest.

[–] cows_are_underrated@feddit.org 2 points 4 months ago

Ich glaube sowas ähnliches gibt es hier auch, aber bin mir da nicht sicher.