Cannabis - alles rund um die Hanfpflanze

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Neuigkeiten rund um das Thema Cannabis

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Sweet as the punch

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Zwei Jahre nach Inkrafttreten stellt sich jedoch zunehmend heraus, dass die ärgsten Befürchtungen der Reformkritiker nicht eingetreten sind. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt jetzt das vom Bundesministerium für Gesundheit beauftragte Verbundforschungsprojekt "Evaluation des Konsumcannabisgesetzes" (EKOCAN).

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In der Pflicht sei deshalb jetzt der Gesetzgeber: Ihm empfiehlt EKOCAN, die bisher restriktiven gesetzlichen und institutionellen Rahmenbedingungen für die Genehmigung von Anbauvereinigungen zu überprüfen. "Der Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen sollte gestärkt werden, damit das Ziel der Schwarzmarktverdrängung erreicht werden kann", erklärt Dr. Jakob Manthey, Koordinator von EKOCAN und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung am UKE.

Reformbedarf sieht EKOCAN aber nicht nur beim Genehmigungsverfahren dieser Vereine. Auch die zahlreichen gesetzlichen Vorschriften für den Anbau und die Weitergabe von Cannabis sowie das Konsumverbot in den Anbauvereinigungen gehören laut den Wissenschaftlern auf den Prüfstand.

Weiter müsse es den Anbauvereinigungen ermöglicht werden, im Internet neutral über ihr Angebot zu informieren (vgl. § 6 KCanG). Zudem erscheine es sinnvoll, alle genehmigten Anbauvereinigungen in einer bundesweiten Whitelist zu veröffentlichen. "Das übergeordnete Ziel einer solchen Novelle des KCanG könnte sein, allen erwachsenen Konsumierenden die Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung zu ermöglichen", heißt es im Bericht.

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Gewisse Tendenzen zeichnen sich aber auch hier bereits ab: So könne die moderate Zunahme des Eigenanbaus und des Bezugs von Medizinalcannabis aus der Apotheke bei gleichzeitig ausbleibendem, erheblichem Anstieg des Konsums zu einer "finanziellen Schwächung krimineller Gruppierungen" beitragen, heißt es im Bericht.

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Für sogenannten Cannbis-Clubs gibt es sehr viele Auflagen. Und selbst, wenn man sich bemüht, alles richtig zu machen, macht man's manchmal doch wieder falsch. Es ist die vielleicht deutscheste Pointe des Jahres: Ein Anbau-Projekt scheitert, weil es zu wenig nervt. Zu leise, zu sauber, zu harmlos, im falschen Viertel eine Todsünde.

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Union will Cannabis-Legalisierung kippen (www.augsburger-allgemeine.de)
submitted 1 month ago* (last edited 1 month ago) by django@discuss.tchncs.de to c/cannabis@feddit.org
 
 

Die Union will der Cannabis-Legalisierung nach nur zwei Jahren bereits wieder das Aus bereiten. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken wird beim CDU-Parteitag als Vorsitzende der Frauenunion einen weitreichenden Antrag einbringen, der die „Rücknahme der Legalisierung des Cannabiskonsums“ fordert. Da die von der Parteispitze eingesetzte Antragskommission die Annahme empfiehlt, gilt das Votum der Delegierten bereits jetzt als sicher.

Der Antrag fordert die Bundesregierung dazu auf, „das Cannabis-Gesetz aufzuheben und den Besitz, Anbau und Vertrieb von Cannabisprodukten wieder vollständig zu verbieten und unter Strafe zu stellen“, wie es in der schriftlichen Vorlage heißt.

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Nikolai Aller plant außerdem gemeinsame Wanderungen im Westerwald unter dem Motto "hike and high". So möchte er auch das Gemeinschaftsgefühl stärken. "Wir haben viele Mitglieder, die in den Westerwald zugezogen sind. Denen geht es gar nicht vorrangig um den Konsum, sie suchen hier einfach Anschluss an Gleichgesinnte", so Aller.

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Um einen Steckling zur Anzucht von Cannabis handelt es sich, wenn die Jungpflanze oder das Sprossteil

  • über keine Blüten- und Fruchtstände verfügt und
  • keine Wurzeln aufweist.

Andernfalls gilt die Pflanze als Cannabispflanze!

Hinweis: Mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG bestraft, wer entgegen § 2 Abs. 1 Nr. 4 KCanG mit Cannabispflanzen Handel treibt

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Anbauvereine können nur 0,1 % des Bedarfs decken. Sieht man sich an, wie viele dieser Vereine aufgrund völlig absurder Vorwände abgelehnt werden, ist das auch nicht weiter verwunderlich. Anbauvereine sind aktuell eines der Feindbilder der Behörden. Bereits mehrere Vereine in Deutschland mussten aufgrund von Schikanen kapitulieren. Nun gibt es einen neuen Fall aus Hamburg, der beinahe nach Satire klingt. Der Verein Cannahaus Hamburg e. V. war für seinen Standort zu sauber und wurde daher abgelehnt.

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submitted 4 months ago* (last edited 4 months ago) by SapphireSphinx@feddit.org to c/cannabis@feddit.org
 
 

Einmal kurz beim Verein reinschauen um sich was zu besorgen. So sieht der Alltag seit dem Wochenende für manche Cannabiskonsumenten aus. In Südhessen ist nämlich zum ersten Mal legal angebautes Gras über den Tresen gewandert: ganz offiziell, streng geregelt und mit Club-Ausweis. Was lange diskutiert wurde, ist jetzt wirklich passiert

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Während in Deutschland weiterhin über eine Rückabwicklung des Cannabisgesetzes diskutiert wird, geht man in anderen EU-Ländern deutlich fortschrittlichere Wege. Tschechien legalisiert ab 1. Jänner 2026 den Eigenanbau von Cannabis. Ferner soll Psilocybin für medizinische Zwecke eingesetzt werden.

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In Bayern bleibt es Clubs weiter verwehrt, Cannabis an ihre Mitglieder auszugeben. In Grafenwöhr in der Oberpfalz verhinderte jetzt das Landesamt für Gesundheit die Marihuana-Ausgabe eines Vereins. Doch dieser will nicht aufgeben.

Erneut hat ein Cannabis-Club in Bayern versucht, an seine Mitglieder legal Marihuana auszugeben – doch das Vorhaben ist geplatzt. Wie Clubvorstand Christian Pschierer vom "Buds Collective e.V." in Grafenwöhr im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab dem BR sagte, hatte das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) am Tag zuvor Bedenken geäußert und die Ausgabe verhindert.

Die betreffende E-Mail des LGL liegt dem BR vor. Die Behörde schreibt darin, Pschierer würde sich bei einer Marihuana-Ausgabe strafbar machen. Die Begründung: Die Ausgabe sei laut Gesetz "ausschließlich innerhalb des befriedeten Besitztums der Anbauvereinigungen" legal. "Buds Collective e.V." würde aber eine nicht zulässige Ausgabestelle in Grafenwöhr nutzen. Dies stelle eine Ordnungswidrigkeit dar, die laut LGL eine Geldbuße von 500 bis 30.000 Euro nach sich ziehen könne.

Clubvorstand Pschierer erklärte BR24, er empfinde das Vorgehen als "Behördenwillkür", weil ihm die Genehmigungen vorlägen.

Damit ist die legale Abgabe von Cannabis in Bayern erneut gescheitert. Zwar sind entsprechende Cannabis-Clubs in Bayern zugelassen - etwa acht gibt es inzwischen - zu einer legalen Abgabe kam es aufgrund behördlicher Einsprüche jedoch nie.

Das hatte im August bereits der Cannabis-Club "Franken Cannabis" im oberfränkischen Buttenheim erfahren. Zwar hatte der Verein als erster in Bayern Cannabis ausgegeben – aus Behördensicht jedoch illegal. In seinem Fall erhob die Baubehörde nach wenigen Tagen Einspruch: "Die Abgabe von Konsumcannabis aus einem als landwirtschaftliche Lagerhalle genehmigten Gebäude verstößt gegen Baurecht", hieß es. Der Verein gab nach einer juristischen Niederlage auf.

Die bayerische Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen.

In Grafenwöhr kontrollierten am Samstag mehrere Mitarbeiter des LGL und die Polizei, dass keine Cannabis-Ausgabe stattfindet. Der Cannabis-Club Grafenwöhr will nun kommenden Samstag, dem 29. November, einen erneuten Versuch starten, Marihuana gesetzeskonform an die Mitglieder auszugeben.

Schon seit Frühjahr 2024 bemüht sich der Verein um die Genehmigungen nach dem Konsumcannabisgesetz. Trotz strenger gesetzlicher Auflagen in Bayern fand der Club einen Weg zur Umsetzung: Der Anbau der Pflanzen erfolgt im benachbarten Sachsen. Dort seien die Behörden kooperativer, sagt Pschierer.

Das LGL antwortete am Dienstag schriftlich: "Die Landesdirektion Sachsen erteilte die Erlaubnis zum Anbau und zur Weitergabe von Cannabis nach dem Konsumcannabisgesetz (KCanG). Es handelt sich um eine rechtlich in § 33 KCanG definierte Konstellation, aus der sich verschiedene Zuständigkeiten ergeben." Das LGL habe "auf etwaige Rechtsfolgen bei unzureichender Erfüllung der Vorschriften des KCanG bei der Liegenschaft in Bayern hingewiesen" – behördliche Anordnungen seien nicht getroffen worden. Ob und welche weiteren Schritte nun erfolgen, hänge laut LGL "von der weiteren Entwicklung des Sachverhalts ab".

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Siehe Titel und Bild :)

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