Absolutes Armutszeugnis.
Auch gegen die Eilentscheidung des Hamburger LG, die Begriffe „Linksextremistinnen“ und „linkswoke Faschistende“ seien „noch zulässige Meinungsäußerungen“, legt Hate Aid Beschwerde ein. Laut Geschäftsführerin Ballon argumentiert das Gericht, „allein die berufliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation eine ausreichende Anknüpfungstatsache für derartige Unterstellungen“ sei. Ballon mahnt: „Die Tätigkeit in einer gemeinnützigen Organisation… darf nicht dazu führen, dass Mitarbeitende und Engagierte den Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte verlieren und als extremistisch bezeichnet werden können.“
Das ist aber auch....eine sehr wilde Argumentation des Gerichts.
Ich lass mal den Link zu der Spendenseite von Hate Aid hier: https://hateaid.org/spenden/