this post was submitted on 07 Jan 2026
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Wer ein Gerichtsgutachten nicht selbst schreibt und das nicht angibt, bekommt auch kein Geld dafür. So sieht es das Zivilprozessrecht vor. Dass das nicht nur für dritte menschliche Autoren, sondern auch für KI-generierte Gutachten gilt, hat nun das Landgericht (LG) Darmstadt in seinem eigenen Fall klargestellt (Beschl. v. 10.11.2025, Az. 19 O 527/16).

Das LG hatte einen Medizinprofessor in dem dort geführten Zivilprozess als Sachverständigen bestellt. Für das Gutachten stellte dieser 2.374,50 Euro in Rechnung. Das LG versagte ihm den Anspruch im Rahmen der Vergütungsfestsetzung in vollem Umfang.

An dem eingereichten Gutachten hatte das Gericht nämlich einiges zu bemängeln: Der Sachverständige hatte die Klägerin nicht untersucht, sondern die Fragen des Gerichts nur ohne Begründung beantwortet, auf Rückfragen des Gerichts später keine richtigen Antworten gegeben und auch nicht so ganz klargestellt, wer das Gutachten nun tatsächlich erstellt hatte. Auch der Inhalt des Gutachtens kam dem Gericht merkwürdig vor. Es war sich sicher: Der Text wurde mit Künstlicher Intelligenz generiert.

Typische Muster entlarven KI Schon dass der Sachverständige sich in dem Gutachten selbst mit voller Anschrift benannte, machte das Gericht stutzig. Dazu kamen unter anderem häufige identische Wortwiederholungen, eine Satzstruktur, die fast ausschließlich aus Hauptsätzen mit den gleichen Satzanfängen bestand. Hinzu kamen laut LG Formatierungsfehler und Formulierungen, die sich als Nachfrage, ob der Prompt richtig bearbeitet wurde, und sich daran anschließende Nachschärfung lesen lassen. Dabei handele es sich um KI-typische Muster. Der Eigenanteil des Gutachtens sei daher nicht klar und könne maximal gering ausfallen.

Damit hat der Sachverständige aus Sicht des Gerichts gegen seine Pflicht aus § 407a Abs. 1 S. 2 Zivilprozessordnung (ZPO) verstoßen. Danach hat der Sachverständige offenzulegen, wenn er nicht zur alleinigen Begutachtung in der Lage ist. Da das Gutachten entgegen § 407a Abs. 3 ZPO nicht persönlich errichtet wurde, sei es im Prozess unverwertbar.

Das Gericht kürzte den abrechenbaren Betrag deshalb nach § 8a Abs. 2 Justizvergütungs- und ‑entschädigungsgesetz (JVEG) auf 0 Euro. Nach § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ist das Gutachten im Falle eines Verstoßes gegen § 407a Abs. 1 und 3 ZPO nur insoweit abrechenbar, als es verwertbar ist. Das verneinte das LG hier vollumfänglich. Darüber hinaus sei das Gutachten auch nach § 8a Abs. 2 S. 1 Nr. 2 JVEG unverwertbar. Diese Vorschrift regelt den Fall einer mangelhaften Leistung. Die sah das Gericht hier vor allem darin, dass der Mediziner die Klägerin gar nicht körperlich untersucht hatte.

top 9 comments
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[–] sexy_peach@feddit.org 29 points 3 months ago (3 children)

Es braeuchte eine Strafe :/

[–] rumschlumpel@feddit.org 13 points 3 months ago* (last edited 3 months ago) (2 children)

Ja, das klingt schon sehr nach Betrug, unabhängig davon ob KI oder nicht. Sollten bewusste Falschaussagen in gerichtlichen Gutachten nicht ähnlichen Gesetzen unterliegen wie Falschaussagen in Person vor Gericht?

Ich vermute, dass die Person in Zukunft weniger Aufträge für Gutachten bekommt, aber nach so einer Aktion sollte sie mMn gar nicht mehr als gerichtlicher Gutachter tätig sein dürfen.

[–] You@feddit.org 9 points 3 months ago (1 children)

Was ich noch viel dramatischer finde: Im Text wird auch erwähnt, dass der Gutachter "Medizinprofessor" sei. Das ist doch im akademischen Betrieb ein echtes Vorbild.

[–] saimen@feddit.org 3 points 3 months ago

Ist halt leider wie überall. Die, die Karriere machen, sind meist nicht die, die sich gewissenhaft auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren (sondern mehr auf Netzwerken, Kontakte, Politik und darauf wie sie nach außen wirken)

[–] hnnng@feddit.org 8 points 3 months ago (1 children)

Ich vermute mal, dass hier der Gutachter dagegen geklagt hat, dass er nicht bezahlt wurde und das Gericht nur zu beurteilen hatte, ob genau das rechtens war oder nicht.

Damit er wegen Betrug o.ä. belangt werden kann, müsste vermutlich das Gericht - als auftraggebendes/geschädigtes Organ - selbst nochmal eine gesonderte Klage anstrengen. Vielleicht läuft die auch schon, ist nur im Artikel nicht erwähnt?

[–] You@feddit.org 4 points 3 months ago

Ich vermute mal, dass es ein Beschluss im Rahmen des Verfahrens ist, in dem der Gutachter beauftragt wurde und kein eigenständiges Verfahren des Gutachters. Sofern die Angabe korrekt ist, endet das Aktenzeichen des LG auf /16; das Verfahren begann also im Jahr 2016. Den Beschluss hab ich noch nicht (ohne Paywall) gesehen.

[–] trollercoaster@sh.itjust.works 3 points 3 months ago

Dafür halte ich die Wiedereinführung des Prangers für gerechtfertigt.

[–] FlowerFan@piefed.blahaj.zone 1 points 3 months ago

ä ö ü

Hier, da dir deine anscheinend ausgegangen sind

[–] MaggiWuerze@feddit.org 16 points 3 months ago

Ist das nicht im Grunde Dokumentenfälschung? Das is ja ein rechtlich relevantes Dokument mit Gewicht