Schon ein merkwürdiges Urteil. Es steht ja klipp und klar im Selbstbestimmungsgesetz, dass Jeder selbst per Erklärung sein Wunschgeschlecht wählen kann. Das Gesetz zieht hier keinerlei Schranken vor, und daher ist es auch extrem merkwürdig, dass es ein Disziplinarverfahren gibt, wenn jemand dies dann tut. Selbst wenn es nur darum geht, eine diskriminierende Beförderungspraxis zu umgehen - entscheidend ist ja, dass jeder selbst bestimmen kann. Die Motivlage dahinter ist ja erstmal total egal.
Ich kann es auch verstehen, dass Menschen so handeln. Es ist nämlich richtig kacke und auch nicht zu vermitteln, dass man von Beförderungen ausgeschlossen wird völlig egal, wie gut die eigene Arbeit ist, nur aufgrund des Geschlechtes.