In Rostock sollen Hundehalter künftig unter bestimmten Bedingungen von der Hundesteuer befreit werden. Für wen die Ausnahme gilt und welche Besonderheiten zu beachten sind.
Sie heißen Pablo, Frieda oder Loki – und warten teilweise seit Jahren auf ein liebevolles neues Zuhause. Im Tierheim Schlage (Landkreis Rostock), dem größten des Landes, sitzen regelmäßig bis zu 45 Hunde verschiedenster Rasse, die auf Vermittlung hoffen.
Doch die wird immer schwerer. Denn Tierhaltung kostet Geld. „Wir haben auch Senioren, die ihre Hunde abgeben müssen, weil die Rente nicht mehr reicht“, erzählt Viktoria Mehlig, die im Tierheim Schlage als Hundetrainerin arbeitet.
Stadtverwaltung hat Steuerbefreiung zugestimmt
In Rostock könnte es für Hundehalter nun aber bald Entlastung geben. Wer sich einen Hund aus dem Tierheim in Schlage holt, soll drei Jahre lang keine Hundesteuer zahlen müssen. Einen entsprechenden Antrag der Rostocker Grünen hat die Stadtverwaltung bereits befürwortet. Nun muss am 22. April nur noch die Bürgerschaft zustimmen, damit die Änderung noch rückwirkend zum 1. Januar 2026 greift.
„Die Steuerentlastung soll ein Anreiz sein, sich vielleicht doch für einen Hund aus dem Tierheim zu entscheiden, bevor man zum Züchter geht“, sagt der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Felix Winter. Ziel seien vor allem das Tierwohl und die Erhöhung der Vermittlungsquote. „Das ist keine Kritik am Tierheim, wo sich die Menschen liebevoll kümmern. Aber ein privates Zuhause ist für die Hunde natürlich immer schöner“, sagt Winter.
108 Euro Ersparnis pro Jahr für Hundehalter in Rostock
Aktuell müssen Hundehalter in Rostock für den ersten Hund pro Jahr 108 Euro Steuer zahlen. Für den zweiten Vierbeiner sind es 144, für jeden weiteren Hund 168 Euro im Kalenderjahr. Steuerbefreiungen gibt es bisher nur für Assistenzhunde, Blindenführhunde, Diensthunde, Sanitäts- oder Rettungshunde.
Dass auch Halter von Tierheimhunden von der Steuer befreit werden, gibt es bereits in einigen anderen Städten, zum Beispiel Magdeburg. Die Hamburger Bürgerschaft hat eine solche Entlastung gerade beschlossen – ab 2027 und ebenfalls für eine Dauer von drei Jahren. Ein Argument dafür war auch, die Tierheime zu entlasten, die dauerhaft an der Kapazitätsgrenze sind. Erfahrungen aus Städten wie Berlin hätten gezeigt, dass dieser finanzielle Anreiz positive Auswirkungen auf die Vermittlungszahlen hat.
Und das ist nicht nur positiv für die Tierhalter, sondern auch für den kommunalen Haushalt. In Rostock zahlt die Stadt neben einer pauschalen Jahressumme für Fundtiere auch noch 21 Euro pro Hund und Tag für die Unterbringung der Vierbeiner. Werden durch die Steuerbefreiung mehr Tiere vermittelt, könnte das auch den Haushalt entlasten, heißt es in der positiven Stellungnahme aus dem Rathaus.
Vierbeiner bleiben manchmal sogar lebenslänglich im Heim
Viktoria Mehlig findet den Vorschlag der Grünen ebenfalls sinnvoll. „Alles, was mit Blick auf die Kosten für Tierhalter unterstützend wirkt, ist sinnvoll“, sagt die Hundetrainerin. Sie wünschte sich deshalb, dass es auch bei den „extrem gestiegenen“ Tierarztkosten Entlastungen gibt, zum Beispiel durch Rabatte bei Versicherungen. Auch wenn das nicht in der Hand der Stadt liegt.
Aber viele der Tierheim-Hunde, die als schwerer vermittelbar gelten, sind bereits älter und haben besondere Betreuungs- oder Behandlungsbedarfe. „Wir hatten einen Hund, der ist 14 Jahre geworden und war zwölf Jahre davon bei uns“, nennt die Tierfreundin ein besonders krasses Beispiel.
Bei Welpen gehe die Vermittlung meist relativ schnell. Genau wie bei Hunden, die sich problemlos in den Alltag integrieren lassen, also beispielsweise mit Wohnungshaltung und Kindern klarkommen. Wenn ein Hund in weniger als einem Jahr ein neues Zuhause findet, gilt das für Mehling und ihre Kollegen schon als schneller Erfolg.
Oft bleiben die Hunde aber jahrelang oder sogar lebenslänglich in Schlage. Deshalb hoffen auch die engagierten Mitarbeiter vom Tierschutz, dass die Steuererleichterung hilft, mehr Hunde zu neuen Haltern zu bringen.