this post was submitted on 27 Aug 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Zitat aus dem Artikel:
In dem Kontext finde ich es plausibel, die U-Haft nicht anzurechnen. Der Angeklagte hat den Prozess zur Selbstdarstellung benutzt, die U-Haft war also sozusagen in seinem Sinne. Abgesehen davon hat er die sowieso schon knappe Zeit der Justiz verschwendet, man könnte also sogar argumentieren, dass die Strafe deswegen noch erhöht werden sollte.
Die Nichtanrechnung der U Haft ist für sowas gedacht wie Fluchtversuche. Muss schon knackig gewesen sein was er da gemacht hat? Vielleicht illegal mit Handy streamen.