this post was submitted on 28 Apr 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Die Frau wurde mit Drogen betäubt, was für sich stehend schon eine Straftat ist und dann wurden sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen (siehe StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1 ). Da ist unser aktuelles Gesetz ganz klar, wenn man jemanden betäubt um seine Hilflosigkeit auszunutzen, handelt man gegen den Willen der Person. Was dann eine Vergewaltigung ist.
Aber mal abgesehen davon, dass der Fall Pelicot recht eindeutig sein dürfte, bleibt ja in beiden Fällen, sowohl bei nur ja heißt ja als auch nein heißt nein, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht und die Unschuldsvermutung gilt. Viel gewinnen dürften Opfer hier also auch nicht.
Andererseits lässt sich vermutlich einfacher ein Fall kreieren, fraglich ob das jetzt gut oder schlecht ist.